Der 16. Weltkongress für Philosophie

Volume 2, 1983

Sektions-Vorträge I - Résumés des sections I - Section Papers I

Vladimír Brožic
Pages 250-257

Norm und gesellschaftliche Praxis

Die Verbindlichkeit einer Norm hängt ab: Von der Fähigkeit des Subjekts sich seiner sebst und seiner Lage bewusst zu werden, vom Niveau seiner Bestrebungen, von der Fähigkeit des Subjekts die eigene Vorhaben zu verwirklichen, von den objektiven Möglichkeiten die gesteckten Ziele zu erreichen. Dies bedeutete, dass der Streit zwischen wissenschaftlicher und unwissenschaftlicher Norm in letzter Instanz ein praktischer Streitfall ist, er kann nicht auf dem Felde der reinen Theorie, mit theoretischen Mitteln ausgefochten werden.