Proceedings of the XXIII World Congress of Philosophy

Volume 14, 2018

History of Philosophy

Katsutoshi Kawamura
Pages 243-248

Der Crusius’sche Freiheitsbegriff und seine Voraussetzungen

Der Leipziger Pietist Chr. A. Crusius (1715-1775) setzt sich mit dem von Leibniz und Wolff festgelegten „Satz vom zureichenden Grund“ auseinander, nach dem nicht nur jedes Naturgeschehnis, sondern auch jede Handlung des Menschen a priori determiniert zu verstehen ist. Zunächst kritisiert Crusius die Vieldeutigkeit des Begriffs „Grund“, wo er zunächst zwischen „Realgrund“ und „Erkenntnisgrund“ unterscheidet, und weiterhin ersteren in „wirkende Ursache“ und „Existentialgrund“, und letzteren in „Erkenntnisgrund a priori“ und „Erkenntnisgrund a posteriori“ einteilt. Nach Crusius hat menschliche freie Handlung keinen eindeutig determinierenden Grund, sondern nur wirkende Ursache, die jeder seinerseits ablehnen kann. Crusius gründet seinen Freiheitsbegriff auf die Wahrscheinlichkeitslehre, nach der freie Handlungen wegen der Endlichkeit des Menschen nur a posteriori erkannt werden. In meinem Beitrag versuche ich zu zeigen, dass im Freiheitsbegriff von Crusius, der „Grundtätigkeit der Freiheit“, ein Muster der Vereinbarkeit von der empirisch orientierten Freiheit und dem Determinismus einzusehen ist.

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